Förderungen in Rheinland-Pfalz

Für zahlreiche Herdenschutz-Maßnahmen können Förderungen in Rheinland-Pfalz beantragt und gewährt werden.

Ziel der Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz ist nicht nur der Schutz der Weide- und Nutztiere vor Angriffen, sondern auch, den Wolf nicht an leichte Beute wie zum Beispiel Schafe oder Ziegen zu gewöhnen.

Beantragt werden können die Förderungen in Rheinland-Pfalz von Tierhaltern innerhalb der ausgewiesenen Präventionsgebiete.

Der Antrag auf Förderung von geeigneten Schutzmaßnahmen kann bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) gestellt werden, die bei Erfolg eine Anteilsfinanzierung der anfallenden, förderfähigen Kosten von bis zu 90% bewilligt.

Alle bewilligten Förderungen müssen binnen einer Frist von einem Jahr in angemessene Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sein, um im Falle eines dennoch erfolgten Wolfsriss an einem Nutztier die volle Entschädigung zu erhalten.

Tiere für die Schutzmaßnahmen gefördert werden können

Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz verschiedener Nutztiere vor Wolfsübergriffen, hierzu zählen zum Beispiel Schafe, Ziegen und Gehegewild.

Für Schutzmaßnahmen für weitere Weidetiere wie Rinder oder Pferde können im Einzelfall nach einem erwiesenen Übergriff Förderungen für Präventionsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz bewilligt werden.

Förderfähige Schutzmaßnahmen

Als wichtigstes Präventionsmittel zum Schutz aller Nutz- und Haustiere sind diverse Arten von Herdenschutzzäunen förderfähig. Für die folgenden Arten von Zäunen werden hierbei Förderungen in Rheinland-Pfalz gewährt:

  • Stromführende Elektronetzzäune mit einer Spannung von mindestens 2500 V. Hier können zur Erhöhung der optischen Wahrnehmbarkeit des Zaunes für Wölfe und Wild zusätzlich vertikal breite Plastikstreben eingesetzt werden.
  • Elektrolitzenzäune die aus mindestnes 5 Litzen bestehen und auf der ganzen Länge eine Mindesthöhe von 90 cm erreichen. Die empfohlene Höhe liegt bei mindestens 110 cm. Die unterste Litze darf sich für eine Förderung maximal 20 cm über dem Boden befinden, um ein Untergraben oder Unterkriechen des Zaunes wirksam zu verhindern.
  • Feste, stationäre, Zäune aus Maschendraht oder Drahtknotengeflecht mit einem festen Bodenabschluss (Spanndraht) und einer Mindesthöhe von 140 cm. Bei allen festen Zäunen ist zusätzlich entweder ein Unterwühlschutz aus einem ca. 100 cm breitem Draht-Knotengeflechtsstreifen, der mit Erdankern im Boden und mit Bindedraht am Zaun verankert wird oder eine stromführende Drahtlitze mit einer Spannung von mindestens 2500 V in maximal 20 cm Höhe erforderlich

Als ergänzende Maßnahme zum Herdenschutzzaun sind Herdenschutzhunde ebenfalls förderfähig. Empfohlen werden hier je nach Größe der Herde mindestens zwei oder mehr erwachsene Herdenschutzhunde.

Als schnell zu errichtende, kurzfristige Übergangslösung kann auch ein Lappenzaun gefördert werden. Ein Lappenzaun besteht aus einer Schnur mit daran befestigten Stofffähnchen, die ein kurzfrsitig schwer einschätzbares Hinderniss für den Wolf darstellen und ihn damit von einem spontanen Angriff abhalten können.

Antragsstellung für Förderungen in Rheinland-Pfalz

Beantragt werden können die Förderungen von natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Das Weidegebiet der Nutztiere, für die die Schutzmaßnahmen benötigt werden, muss hierbei innerhalb eines Präventionsgebietes liegen.

Der Antrag ist bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) zu stellen.

Für jede der beantragten Herdenschutz-Maßnahmen müssen insgesamt mindestens drei vergleichbare Angebote mit einem verbindlichen Kostenvoranschlag zur Dürchführung der Präventionsmaßnahmen eingereicht werden. Bei Bedarf erstellen wir gerne ein entsprechendes Angebot und helfen bei der Antragsstellung.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Projekt Herdenschutz nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf.

Ablauf des Verfahrens zu Förderungen in Rheinland-Pfalz

Die Förderung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten. Es werden bei Bewilligung bis zu 90% der anfallenden Kosten erstattet. Nach der Bewilligung der Fördermaßnahmen muss der Antragssteller alle Maßnahmen zunächst Vorfinanzieren. Anschließend wird nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahmen beim SNU ein Verwendungsnachweis eingereicht. Sobald dieser zusammen mit dem Antrag nocheinmal geprüft und für ordnungsgemäß befunden worden ist, erfolgt die Auszahlung/Erstattung der Finanzierung.

Quellen

SNU – Managementplan für den Umgang mit dem Wolf [PDF, Abrufdatum: 9.11.2020]
SNU – Förderung Herdenschutz [online, Abrufdatum: 9.11.2020]
SNU- häufig gestellte Fragen und Antworten [online, Abrufdatum: 9.11.2020]