Förderungen in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen in einem Wolfsverdachtsgebiet, Wolfsgebiet oder auch in der umliegenden Pufferzone.

Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen

Gefördert werden hierbei Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild. (Bei Bedarf kann das Umweltministerium die Zuwendungen auch auf weitere Tierarten ausweiten)

Optimierungen & Neuanschaffungen von Schutzzäunen und Zubehör, um mindestens einen wolfsabweisenden Grundschutz zu erreichen, werden durch das Land zu 100% gefördert. (Bagatellgrenze: 200 €)

In einem Wolfsgebiet werden ebenfalls die Anschaffung, sowie die Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde zu 100% gefördert. (Bagatellgrenze: 200 €)

Laufende Kosten, die den Arbeitsaufwand und die Unterhaltung betreffen, muss der Halter selber tragen.

Antragsstellung

Der Antrag für die Übernahme der Präventionsmaßnahmen ist vor Beginn der Präventionsmaßnahmen, das heißt vor Auftragserteilung, zu stellen.

Quellen

Bezirksregierung Köln – Billigkeitsleistungen und Zuwendungen nach den “Förderrichtlinien Wolf” [Abrufdatum: 03.10.2020, online]

Wolf.NRW- Eckpunkte der Förderrichtlinien Wolf [Abrufdatum 07.05.2020, PDF]