Entschädigungen für Tierhalter

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Entschädigungen in Form von so genannten Billigkeitsleistungen für wirtschaftliche Belastungen, welche durch den Wolf verursacht worden sind.

Billigkeitsleistungen

Billigkeitsleistungen sind freiwillige Entschädigungszahlungen des Landes für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, sowie Personengesellschaften. Eingeschlossen sind sowohl Nutztierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb, als auch Hobbytierhalter.

Schäden müssen dabei nachweißlich, oder mit hinreichender Sicherheit durch den Wolf verursacht worden sein.

Entschädigung erhalten die Halter für

  • Durch den Wolf direkt getötete Nutz- & Haustiere einschließlich Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde
  • Tiere, welche aufgrund eines Wolfsübergriffs später verenden oder aus Tierschutzgründen eingeschläfert werden mussten
  • Verluste durch Verwerfen (Fehlgeburt / Abort)
  • Ausgaben für den Tierarzt
  • Kosten für die Wertermittlung der Tiere
  • Untersuchungskosten der tot aufgefundenen Nutz- & Haustiere
  • Sachschäden an Zäunen

Konditionen

  • 100% des ermittelten Wertes des Tieres
  • 100% Erstattung der oben genannten Kosten

Antragsstellung

Der entsprechende Antrag ist bei der
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 51 – Naturschutz, Landschaftsschutz und Fischerei
innerhalb von 6 Monaten nach der amtlichen Feststellung eines Wolfsgebietes zu stellen.

Quellen

Bezirksregierung Köln – Billigkeitsleistungen und Zuwendungen nach den “Förderrichtlinien Wolf” (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/index.html) [Abrufdatum: 03.10.2020, online]

Eckpunkte der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“) (https://wolf.nrw/wolf/web/babel/media/rl%20wolf_eckpunkte.pdf) [Stand 07.05.2020, PDF]